Was im Dorf nicht gesagt werden durfte
Kurt Türkes Kriminalroman „Schweigegeld“ von 1957
Silvesternacht 1953 in einem sächsischen Dorf. Im Gutshaus liegt der
vierundsechzigjährige Friedrich Fahl im Krampfanfall, weißer Schaum auf dem Mund,
das künstliche Gebiß auf dem Nachtschränkchen. Seine Frau Wanda sitzt aufrecht
daneben und denkt: Ich rühre keinen Finger. Drei Straßen weiter, im Haus der
Reinmachefrau Ernestine Hausmann, beichtet ihre zwanzigjährige Tochter Annelies
unter Tränen, dass sie schwanger ist. Die Mutter antwortet: Ein Kind ist kein Unglück,
heute nicht mehr. So fängt „Schweigegeld“ an, der erste Kriminalroman von Kurt
Türke, 1957 im Verlag Kultur und Fortschritt erschienen. Zwei Welten in derselben
Nacht. Daran arbeitet sich der Roman dreihundert Seiten lang ab. Am Ende
verschwindet die eine in Westberlin, die andere steht am Sarg ihres ermordeten
Mädchens.
Das Wort im Titel
Bei einem Krimi fragt man zuerst nach dem Mörder. Bei Türkes Buch sollte man zuerst
nach dem Wort auf dem Schutzumschlag fragen. Schweigegeld. In den Krimi-Konventionen
der fünfziger Jahre meinte das den erpresserischen Geldsack im dunklen Hauseingang. Bei
Türke meint es etwas anderes.
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