Wasser und seine Qualität in der DDR: Viel sagen, ohne des Entscheidende zu nennen

Am 19. September 1986 druckte die Neue Zeit, das Zentralorgan der Ost-CDU, auf Seite 3 einen Beitrag von Eckart Clausnitzer, dem Stellvertreter des Ministers für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Er lobt einen Rechner in der Oberflußmeisterei Berlin, der die Spree und ihre Seenkette überwacht, „auf Durchfluß — also auf die nutzbare Wassermenge — und auf Beschaffenheit, das heißt Wasserqualität“.

Was der Rechner dabei ermittelte, steht nicht im Text. Man erfährt viel über das Messen und wenig über das Gemessene, eine Textsorte, die mancher aus Versammlungsprotokollen kennt.

Was im Text steht

Zahlenarm ist der Artikel nicht. Die Industrie braucht jährlich etwa 4,0 Milliarden Kubikmeter Wasser, und diese Menge soll bis 1990 nicht steigen. Jeder geförderte und aufbereitete Kubikmeter kostet 0,65 Kilowattstunden. In fünf Jahren seien 5,2 Milliarden Mark an Investitionen und 570 Millionen Kilowattstunden gespart worden. Mineralöle werden zu 80 bis 90 Prozent aus dem Abwasser verwertet, Schwermetalle zu 40.

Alle diese Zahlen beschreiben, was Betriebe leisten: verbrauchen, sparen, zurückgewinnen. Der Gewässerschutz kommt als Ziel vor, als Ergebnis nirgends. Am nächsten an eine Sorge kommt der Satz, das natürliche Wasserdargebot, die Menge, die die Natur überhaupt hergibt, sei „nicht unerschöpflich“.

Ein Beschluss, der selbst geheim war

Warum das so gebaut ist, lässt sich datieren. Am 16. November 1982 beschloss das Präsidium des Ministerrates, der engste Kreis der Regierung, eine Anordnung „zum Schutz von Informationen über den Zustand der natürlichen Umwelt“. Wie der Historiker Tobias Huff beschreibt, war der Beschluss selbst geheim: Man wusste, dass es ihn gab, und kannte seinen Inhalt kaum. Jeder Kreis bekam eine Geheimhaltungsstufe von eins bis drei. Im von Waldschäden am stärksten betroffenen Bezirk galt überall die höchste; dort durfte nicht einmal ein einzelner Messwert ohne Genehmigung erhoben werden. Der Anlass war zunächst die Luft: Die DDR meldete Emissionszahlen an internationale Stellen, und niemand sollte sie nachprüfen können.

Das Wasser blieb nicht außen vor. Die Statistischen Jahresberichte zu Umweltschutz und Wasserwirtschaft galten als Vertrauliche Verschlusssache, amtlich also als Papier, das nicht in fremde Hände gehört. Sie gingen neben dem Minister Hans Reichelt nur an Honecker, an Wirtschaftssekretär Günter Mittag und an Mielke. 1987 wiederholte Reichelt die Anordnung und dehnte die Schweigepflicht auf praktisch alles aus, was auch nur entfernt mit Umwelt zu tun hatte; Veröffentlichungen dazu unterlagen einem Prüfverfahren.

Reichelt gehörte der Bauernpartei DBD an, einer der Blockparteien. Er kam deshalb, wie Huff zeigt, an die Themensetzung im Parteiapparat der SED nicht heran und war in Wirtschaftsfragen auf Mittags Wohlwollen angewiesen. Clausnitzer war sein Stellvertreter. Er schrieb 1986 unter einer Anordnung, die für alle in diesem Ministerium galt.

Erlaubt und unerlaubt

Was durfte dann gedruckt werden? Die Fachzeitschrift „Wasserwirtschaft – Wassertechnik“ gab das Ministerium selbst heraus, zusammen mit der Kammer der Technik. Im Heft vom Mai 1987 berichten Stadträte und Betriebe von einem Seminar des Ministeriums. Aus Jena liest man, das Klärwerk halte ständig seinen Ablaufgrenzwert ein und habe die Schmutzlast für die Saale um zehntausend Einwohnergleichwerte im Jahr gesenkt, also um die Schmutzfracht von zehntausend Menschen. Der Kläreffekt liege bei 103,9 Prozent, was nach Übererfüllung klingt.

Aus Schwedt erfährt man sogar von einem Mangel: Die Restwasserkläranlage eines Papierwerks sollte die Grenzwerte der Staatlichen Gewässeraufsicht sichern, der Behörde, die Einleitungen genehmigte und überwachte. Sie ging 1986 nicht wie geplant in Betrieb, weil ein Anlagenbaubetrieb den Vertrag nicht erfüllte. Mängel an der Anlage durften also im Heft stehen. Wie sauber Saale oder Oder dahinter waren, nennt keiner der Beiträge.

Hier liegt der Strukturzusammenhang: Der Text von 1986 ist nicht lückenhaft, er ist vollständig, in der Hälfte, die erlaubt war. Leistung ließ sich melden, Zustand nicht. Wer den Zustand nicht nennen darf, nennt Kennziffern, und je genauer sie werden, desto unauffälliger fehlt das Eigentliche. An einem Heft lässt sich das nicht beweisen, aber es passt zu dem, was der Beschluss verlangte.

Was 1990 auf der Karte stand

Den Zustand zeigt erst die erste einheitliche Gewässergütekarte für Ost und West, Stand 1990, erschienen 1991. Sie arbeitet mit sieben Güteklassen, bei denen die Lebewesen im Wasser entscheiden: I heißt unbelastet, IV übermäßig verschmutzt. Die Spree in Berlin, das Beispiel des Artikels, kommt dort verhältnismäßig gut weg, überwiegend II–III, „kritisch belastet“, mit starker Algenentwicklung im Müggelsee. An der Elbe unterhalb von Pirna dagegen sinkt der Sauerstoff häufig auf null; die Abwässer der Stadt Dresden flossen dort seit 1987 völlig ungereinigt in den Strom, die Karte führt den Abschnitt in Güteklasse IV. Die Saale, in die das Jenaer Klärwerk einleitet, steht ab Hof in Güteklasse III, unterhalb der Chemiestandorte um Halle in III–IV.

Beides stimmte gleichzeitig. Eine Kläranlage konnte besser werden, und der Fluss blieb trotzdem schlecht, weil er mehr Einleiter hatte als eine. Offiziell war Wasser eine Frage der Wirtschaftlichkeit; wer an der Elbe unterhalb von Pirna wohnte, hatte den Messwert vor der Haustür. Ein Vorbehalt gehört dazu: Die Karte misst, was Lebewesen anzeigen. Salz, Schwermetalle oder Gifte zeigt sie nicht, ein „kritisch belastet“ ist also keine Entwarnung.

Der erste öffentliche Umweltbericht der DDR erschien 1990. Im September 1986 stand in der Zeitung, dass die Spree kontinuierlich überwacht werde. Was der Rechner dabei anzeigte, stand woanders.

Bild zur Veranschaulichung des Textes wurde mit technologischen Mitteln künstlich erstellt. (KI-generiert)

Schreibe einen Kommentar