Die eigentliche Nachricht steht im drittletzten Satz. Alles davor ist Anlauf.
Die Neue Zeit, Tageszeitung der CDU und damit eine der Blockparteizeitungen, erzählt am 18. September 1986 erst von einem gestohlenen Lada, zwei jungen Männern und einer Nacht an mehreren Tresen. Dann kommt der Satz, um den es geht: Die „Anordnung über die nebenberufliche Tätigkeit von Bürgern als Taxifahrer“ sei begrüßenswert. Pkw-Besitzer könnten ab dem 1. Oktober mit staatlicher Genehmigung nebenberuflich Taxi fahren, wenn sie die Voraussetzungen erfüllten.
Am Montag, dem 18. August, knacken ein 22- und ein 31-Jähriger einen Lada. Sie brauchen Geld, zur Arbeit gehen sie seit einem halben Jahr nicht mehr. Also fahren sie nachts Fahrgäste, setzen sie vor Bars ab und vertrinken die Einnahmen an denselben Tresen. Gegen fünf Uhr früh streifen sie in der Heinersdorfer Straße einen Trabant und rennen in eine Laubenkolonie. Dessen Fahrer, Horst B., Kraftfahrer von Beruf, ruft die VP und beschreibt die beiden so genau, dass eine halbe Stunde später ein Verkehrspolizist einen von ihnen festnimmt. Der war laut Zeitung so berauscht, dass „sein Kommunikationsvermögen noch über Stunden schlummerte“.
Die Schlange und das fremde Auto
Wer nachts mit dem Taxi nach Hause wollte, kannte zwei Möglichkeiten: die Schlange am Taxistand oder das fremde Privatauto. Die Schwarztaxis waren eine geduldete Grauzone. Sie fuhren, solange sie keinem VEB-Fahrer einen Fahrgast wegschnappten und kein Fahrgeld verlangten. Bezahlt wurde freiwillig, mal viel, mal gar nichts. Nach Geld zu fragen gehörte sich nicht, es zu bekommen dagegen schon.
Die Berechtigung fehlte, und das Risiko einer Ordnungsstrafe nahmen die Fahrer in Kauf. Um Trinkgeld allein ging es dabei nicht. Ein Fahrer des VEB Taxi verdiente 950 bis 1.200 Mark netto im Monat, ein Schwarztaxi brachte in einer Schicht schon mal 150 Mark. Weil die illegalen Fahrer keine Steuern zahlten, gab es Neid und mitunter Handgreiflichkeiten mit den legalen Kollegen.
Dahinter stand ein Taxigewerbe, das nur zum Teil staatlich war. Neben dem VEB Taxi fuhren Genossenschaftler, private Fahrer also, die sich zusammengeschlossen hatten. In Dresden gehörten reichlich 100 der bis zu 500 Taxis dem Staat, der Rest den Genossenschaftlern. Den Wolga bekam bevorzugt der VEB. Und der Liter Kraftstoff kostete die staatlichen 75 Pfennig, die Genossenschaftler 1,50 Mark.
Was in der Anordnung stand, weiß ich nicht
Der Titel steht fest, ebenso der Stichtag, den die Neue Zeit nennt. Eine Anordnung ist eine Vorschrift unterhalb eines Gesetzes; diese richtete sich an Bürger mit eigenem Wagen. Schon am 5. September 1986 meldete die West-Berliner taz, Privatwagen dürften nun ein Taxi-Zeichen aufstecken. Am 9. Oktober beschloss der Rat des Kreises Grevesmühlen einen Maßnahmeplan zur Durchsetzung. Bekannt war die Regelung also seit Anfang September, der Artikel erschien knapp zwei Wochen vor dem Stichtag.
Den Wortlaut habe ich nicht gefunden, weder die Fundstelle im Gesetzblatt noch die Voraussetzungen im Einzelnen. Der allgemeine Rahmen für die Personenbeförderung ist dokumentiert, die Personenbeförderungsordnung von 1976 und ihre Neufassung von 1984, aber das sind übergeordnete Regelwerke für den gesamten Kraftverkehr, keine Belege für die konkrete Anordnung zur nebenberuflichen Taxifahrt. Was über deren Bedingungen bekannt ist, stammt aus späteren Darstellungen. Die DDR-Box beschreibt sogenannte Zusatztaxis: Jeder Autobesitzer konnte fahren, musste aber ein Taxameter führen und durfte höchstens 60 Stunden im Monat arbeiten. Das Fahrzeug brauchte vier Türen, ein Trabant schied damit aus. Der Trabant, mit dem Horst B. an jenem Morgen zur Arbeit wollte, hätte danach also nie ein Taxi werden dürfen.
Nur datieren gleich zwei unabhängige Quellen, die DDR-Box und eine auf MDR-Geschichte gestützte Recherche, die Zusatztaxis auf 1987, ein Jahr nach dem Stichtag, den die Neue Zeit nennt. Das spricht eher dafür, dass es zwei verschiedene Regelungen waren: eine engere Anordnung 1986, wie sie die Neue Zeit ankündigt, und ein breiteres Zusatztaxi-Modell ab 1987. Sicher lässt sich das ohne Gesetzblatt nicht sagen. Ein möglicher Umweg dorthin: Der Spiegel schrieb am 29. September 1986 unter dem Titel „Offener Krieg“ über die Ost-Berliner Taxiversorgung, elf Tage nach dem Neue-Zeit-Artikel und mitten im fraglichen Zeitraum.
Ein Taxameter zählt Kilometer, und es macht Einnahmen sichtbar. Ob das ein Motiv war, sagen die Quellen nicht. Private Taxiunternehmer in Dresden empfanden es jedenfalls als Ärgernis, dass ihre Einnahmen staatlich ausgelesen und an die Finanzbehörden weitergeleitet wurden.
Sicherheit für den Fahrgast
So begründet es die Zeitung: Durch die staatliche Genehmigung steige die Sicherheit für den Fahrgast. Wer in ein Schwarztaxi steige, sei nicht versichert, und der Fahrer habe keine Berechtigung zur Personenbeförderung. Nachprüfen konnte ich das nicht.
Der Mangel, der die Nachfrage erst erzeugte, kommt im Artikel nicht vor. Der taz-Autor Klaus Hartung las die Regelung im September 1986 anders: Die DDR habe einen Notstand zugegeben und die Selbsthilfe der Bürger nachträglich legalisiert, vielleicht aus Resignation vor der Macht des Faktischen. Das ist eine Deutung aus West-Berliner Sicht und keine Aussage der DDR-Führung. Beschreiben lässt es sich aber so: Der Staat schuf 1986 kein neues Angebot, er gab dem, was ohnehin fuhr, eine offzielle Form.
Für Fahrgäste sprach einiges dafür. Ein erkennbares Taxi mit Taxi-Zeichen, und nach den späteren Darstellungen ein Taxameter statt des freiwilligen Obolus. Die Fahrer bekamen Legalität, dazu die Stundengrenze und die Pflicht zum Taxameter, das ihre Einnahmen mitschrieb. Am Bedarf änderte die Anordnung nach der Chronik von Taxi Dresden ohnehin nicht genug: Selbst die Zulassung nebenberuflicher Fahrer konnte den steigenden Bedarf nicht decken.
Wer fahren durfte
Wer ab dem 1. Oktober nebenberuflich fahren wollte, brauchte laut Neuer Zeit einen Pkw, der ihm gehörte, und eine staatliche Genehmigung; folgt man den späteren Darstellungen, dazu ein Taxameter und vier Türen. Die beiden aus der Heinersdorfer Straße hatten davon nichts. Der Lada gehörte ihnen nicht. Er ließ sich immerhin ohne Schlüssel starten.
Wie die ersten Nächte nach dem 1. Oktober aussahen, steht in keiner der Quellen, die ich durchgesehen habe. Das wissen nur die, die damals eingestiegen sind.
Quelle: Neue Zeit, 18.9.1986, B-Ausgabe, Seite 8, Karin Wendt, „Krumme Tour mit gestohlenem ‚Lada'“
Weitere Quellen: taz, 5.9.1986 (Klaus Hartung); Der Spiegel, „Offener Krieg“, 29.9.1986; Rat des Kreises Grevesmühlen, Beschluss Nr. 176 vom 9.10.1986 (Archivportal-D); DDR-Box, „Berufskraftfahrer“ (unter Berufung auf MDR-Geschichte, „Illegale Taxifahrer in der DDR“); Oiger, „Für DDR-Taxis begann 1985 die Digitalzeit“; Taxi Dresden, „Über uns“; DDR Lexikon, „Schwarztaxi“; Personenbeförderungsordnung 1976 (GBl. DDR I Nr. 14) und Personenbeförderungsverordnung/-anordnung 1984 (GBl. DDR I Nr. 4) als allgemeiner Rechtsrahmen
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